Anmeldung

BKF Ausbildung

Berufskraftfahrer

BKF Ausbildung

Zertifizierter Bildungsträger
Wir sind zertifiziert nach AZAV. Wir sind anerkannter Bildungsträger und sind berechtigt Bildungsgutscheine von der Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter anzunehmen.

Nach § 5 BKrFQG müssen alle Kraftfahrer, die im Güter- und Personenkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken unterwegs sind, alle 5 Jahre an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.

LKW-Fahrer, die gewerblich fahren, müssen erstmals bis zum 14.09.2014 an der Weiterbildung teilgenommen haben. Für Bus-Fahrer gilt die Frist bis zum 14.09.2013 (Übergangsfrist 2 Jahre, falls in diesem Zeitraum der Führerschein verlängert werden muss). Kann der Fahrer nach Ablauf der Frist die Teilnahme nicht nachweisen, muss er mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 € rechnen, das Unternehmen, für das der Fahrer arbeitet, kann mit bis zu 20.000 € bestraft werden.

Modulare Schulung
Die Weiterbildung umfasst fünf Module mit folgenden Themen:

  • ECO-Training (wirtschaftliches Fahren)
  • (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Ernährungsberatung
  • Vorbeugung von Gesundheitsschäden
  • Präsentation des Unternehmens
  • Ladungssicherung
  • uvm.
TQ CERT

Berufskraftfahrerausbildung
Wir bilden Sie professionell zum Berufskraftfahrer aus. z.B: In der beschleunigten Grundqualifikation 130 Std Theorie und 10 Std Praxis mit Prüfung vor der IHK.

Für alle die Gewerblich fahren möchten seit Sep. 2009 Pflicht!

Wir vermitteln Ihnen kostenlos einen Job als Berufskraftfahrer in renommierten Speditionen.

Wissenswert
In Deutschland ist die Grundqualifikation und die Weiterbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer und Fachkraft im Fahrbetrieb im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in den Vorschriften zur Umsetzung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQV) geregelt.

Fahrten im gewerblichen Güter- sowie Personenverkehr dürfen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union nur von Personen durchgeführt werden, die mindestens eine besondere Grundqualifikation erworben haben. Dies gilt nicht für Fahrer in der Personenbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist, sowie für Fahrer in der Güterbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse (Güterkraftverkehr) besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist.

Eine besondere schulische Voraussetzung wird nicht verlangt, doch es sollte mindestens ein Hauptschulabschluss vorliegen. Das Mindestalter ist 16 Jahre, allerdings kann der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis B + E, mit dem 17. Lebensjahr und C 1 + E erst mit 18 Jahren erworben werden, der Omnibus-Führerschein erst mit 21 Jahren. Die gesundheitliche Tauglichkeitsuntersuchung zur Erlangung der Fahrerlaubnis ist sowohl für die Einstellung zur Ausbildung des BKF sowie auch für die Fahrerlaubnis C und E eine notwendige rechtliche Voraussetzung. Im letzten Jahr der Ausbildung kann bzw. darf auch der 18-jährige Auszubildende bereits schwere Nutzfahrzeuge mit 40 t zGG fahren, wenn er die Fahrerlaubnis im Wege der Einzelausnahme erlangt hat.

Quelle: www.wikipedia.de

BKF - Ausbildung der Fahrschule Bormann

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